Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Cloud (AGNB)

Stand: September 2026

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Cloud („AGNB Cloud") der SW Software GmbH, Elly-Heuss-Knapp-Straße 5, 63457 Hanau. Teil A regelt das Vertragsverhältnis mit der bestellenden Firma, Teil B die Nutzung durch die einzelnen Nutzer. Verweise wie „Ziffer A 4" beziehen sich auf diese Gliederung.

A 1. Geltungsbereich, Plattformbetreiber, Leistungsbeschränkungen, Demo

  1. A 1.1Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Cloud („AGNB Cloud“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SW Software GmbH – nachfolgend „Plattformbetreiber“ – und dem jeweiligen Vertragspartner über die zeitlich begrenzte, entgeltliche Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Anwendung „LV-Pilot“ einschließlich der jeweils vereinbarten Funktionen und Zusatzleistungen.
  2. A 1.2Plattformbetreiber ist die SW Software GmbH, Elly-Heuss-Knapp-Straße 5 63457 Hanau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 101404, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Werner. Die aktuellen Anbieterinformationen sind zusätzlich im Impressum unter www.lv-pilot.com abrufbar.
  3. A 1.3Entgegenstehende oder von diesen AGNB Cloud abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt der Plattformbetreiber nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.
  4. A 1.4Die vorbehaltlose Annahme, Nutzung oder Erbringung von Leistungen sowie das Schweigen des Plattformbetreibers auf Geschäftsbedingungen oder sonstige Erklärungen des Vertragspartners stellen keine Zustimmung zu deren Geltung dar. Dies gilt auch dann, wenn dem Plattformbetreiber die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bekannt sind. Eine Zustimmung zu abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
  5. A 1.5Die Leistungen werden nur an Vertragspartner mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz erbracht.
  6. A 1.6Die Leistungen werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbracht.
  7. A 1.7Der Vertragspartner bleibt auch dann alleiniger Vertragspartner des Plattformbetreibers, wenn die Plattform durch mehrere Nutzer genutzt wird. Die Nutzer handeln nicht im eigenen Namen gegenüber dem Plattformbetreiber, sondern ausschließlich im Verantwortungs- und Organisationsbereich des Vertragspartners.
  8. A 1.8Ein Anspruch auf die Einführung, Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung bestimmter Funktionen, Schnittstellen oder technischer Eigenschaften besteht nur, soweit diese ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart sind.
  9. A 1.9Der Plattformbetreiber kann potentiellen Vertragspartnern zeitlich begrenzte, unentgeltliche DemoZugänge zur Plattform mit Beispieldaten einräumen. DemoZugänge dienen ausschließlich der unverbindlichen Erprobung des Leistungsumfangs und begründen keinen Leistungsanspruch gegenüber dem Plattformbetreiber im Sinne dieser AGNB Cloud.
  10. A 1.10Für DemoZugänge besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit (s. Ziffer A 4), Fehlerfreiheit, bestimmte Funktionen, Datensicherung oder Datenerhalt. Der Plattformbetreiber darf DemoZugänge sowie dabei eingegebene oder erzeugte Inhalte jederzeit ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen beenden, sperren oder löschen.
  11. A 1.11DemoZugänge sind nicht für den produktiven Einsatz im Echtbetrieb bestimmt. Der potentielle Vertragspartner darf DemoZugänge insbesondere nicht für rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten oder für die Erfüllung gesetzlicher Dokumentations oder Aufbewahrungspflichten nutzen.
  12. A 1.12Für DemoZugänge wird keine Vergütung erhoben. Ein Anspruch des Interessenten auf Einrichtung, Verlängerung oder erneute Gewährung eines DemoZugangs besteht nicht.Gesetzliche Haftungsregelungen sowie datenschutzrechtliche Informationspflichten bleiben unberührt.

A 2. Begriffsbestimmungen

  1. A 2.1Plattform: bezeichnet die vom Plattformbetreiber betriebene, cloudbasierte Software-as-a-Service-Anwendung „LV-Pilot“ einschließlich der zugehörigen Weboberfläche, Administrationsfunktionen, Datenbanken, Schnittstellen und sonstigen technischen Komponenten, soweit diese dem Vertragspartner nach dem jeweils gebuchten Paket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform ist grundsätzlich unter www.lv-pilot.com erreichbar. Nicht umfasst sind Funktionen, Module, Schnittstellen oder Dienste, die nicht Bestandteil des jeweils gebuchten Pakets sind oder deren Nutzung gesondert vereinbart werden muss.
  2. A 2.2Plattformbetreiber: bezeichnet die SW Software GmbH als Vertragspartner des Vertragspartners für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform. Die Begriffe „wir“, „uns“ und „unser“ beziehen sich ausschließlich auf den Plattformbetreiber. Vom Plattformbetreiber eingesetzte Hosting-, Infrastruktur-, Zahlungs-, Analyse-, Support- oder KI-Dienstleister werden dadurch nicht zu Vertragspartnern des Vertragspartners;
  3. A 2.3Vertragspartner: bezeichnet die natürliche oder juristische Person beziehungsweise rechtsfähige Personengesellschaft, die mit dem Plattformbetreiber einen Nutzungsvertrag über die Plattform abschließt und in diesen AGNB Cloud einbezogen wird.;
  4. A 2.4Nutzer: bezeichnet eine volljährige natürliche Person, die vom Vertragspartner oder einem von ihm autorisierten Administrator für die Nutzung der Plattform freigeschaltet wurde und der ein persönliches Nutzerkonto oder eine sonstige individuelle Zugangsberechtigung zugewiesen ist;
  5. A 2.5Nutzungsvertrag: bezeichnet den zwischen dem Plattformbetreiber und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag über die zeitlich begrenzte, entgeltliche Nutzung der Plattform im Umfang des jeweils gebuchten Pakets, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der sonstigen ausdrücklich vereinbarten Vertragsbestandteile;
  6. A 2.6Inhalte: bezeichnet alle vom Vertragspartner oder einem Nutzer im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung in die Plattform eingestellten, übermittelten oder innerhalb der Plattform erzeugten inhaltlichen Daten, einschließlich Texte, Leistungsverzeichnisse, Angebotsdaten, Kalkulationsdaten, Dokumente, Dateien und sonstiger Informationen, soweit diese dem Vertragspartner oder einem Nutzer zugeordnet werden können. Nicht als Inhalte gelten technische Systemdaten, Protokolldaten, Metadaten, anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten sowie vom Plattformbetreiber bereitgestellte Softwarebestandteile, Vorlagen und sonstige Plattformkomponenten;
  7. A 2.7Leistungsbeschreibung: bezeichnet die bei Vertragsschluss einbezogene Beschreibung des jeweils gebuchten Pakets einschließlich der darin aufgeführten Funktionen, Nutzerkontingente, Speicher- und Nutzungsgrenzen, Supportleistungen und gegebenenfalls besonderen Service Levels;
  8. A 2.8Paket: bezeichnet das vom Vertragspartner ausgewählte und in der Bestellbestätigung bezeichnete Leistungspaket der Plattform;
  9. A 2.9Betriebsverhindernde Störung: bezeichnet eine Störung, durch die die Nutzung der Plattform für den Vertragspartner insgesamt unmöglich ist oder wesentliche Kernfunktionen für den überwiegenden Teil der berechtigten Nutzer nicht genutzt werden können. Nicht erfasst sind einzelne Bedienungsfehler, Einschränkungen nicht gebuchter Funktionen, Probleme im Verantwortungsbereich des Vertragspartners sowie unerhebliche oder nur vorübergehende Beeinträchtigungen.
  10. A 2.10KI-Funktion: bezeichnet eine Funktion der Plattform, bei der ein KI-System oder ein KI-Modell zur Verarbeitung von Input, zur Erzeugung von Output, zur Klassifikation, Analyse, Empfehlung, Extraktion oder sonstigen automatisierten Unterstützung eingesetzt wird;
  11. A 2.11Übergabepunkt der Leistung: bezeichnet den technisch definierten Übergabepunkt am Ausgang des vom Plattformbetreiber oder seinem Hostingdienstleister betriebenen Rechenzentrums, an dem die von der Plattform erzeugten Daten das vom Plattformbetreiber kontrollierte Netzwerk verlassen. Nicht zum Übergabepunkt gehören insbesondere der Internetzugang, das lokale Netzwerk, Endgeräte, Browser, Betriebssysteme, Firewalls, VPN-Verbindungen, DNS-Dienste und sonstige technische Einrichtungen des Vertragspartners oder Dritter außerhalb des Einflussbereichs des Plattformbetreibers;
  12. A 2.12BGB: ist das Bürgerliche Gesetzbuch, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
  13. A 2.13InsO: ist die Insolvenzordnung, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
  14. A 2.14DSGVO: ist die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de
  15. A 2.15UrhG: ist das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

A 3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Systemvoraussetzungen

  1. A 3.1Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte und entgeltliche Bereitstellung des Zugangs zur cloudbasierten SaaS-Anwendung „LV-Pilot“ einschließlich der Funktionen, Module, Schnittstellen, Nutzerkontingente, Speicher- und Nutzungsgrenzen sowie sonstigen Leistungen, die sich aus der Bestellbestätigung und der für das gebuchte Paket geltenden Leistungsbeschreibung ergeben. Die Plattform wird dem Vertragspartner über das Internet zur Nutzung im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit bereitgestellt. Ein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg sowie auf nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen besteht nicht.
  2. A 3.2Der Plattformbetreiber stellt grundsätzlich die jeweils aktuelle, von ihm unterstützte Version der Plattform bereit. Er darf die Plattform zur technischen Weiterentwicklung, Fehlerbehebung, Anpassung an rechtliche oder technische Anforderungen, Verbesserung der IT-Sicherheit sowie zur Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich angemessenen Betriebs aktualisieren, ändern oder durch funktional gleichwertige Komponenten ersetzen, sofern der wesentliche vereinbarte Funktions- und Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Version, technischen Ausgestaltung oder Benutzeroberfläche besteht nicht. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsangebots richten sich ausschließlich nach Ziffer A.8; gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
  3. A 3.3Der Zugang erfolgt über das Internet mittels eines aktuellen, vom Hersteller unterstützten Webbrowsers, insbesondere Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari oder Microsoft Edge. Der Vertragspartner stellt die hierfür erforderlichen Endgeräte, Betriebssysteme, Browser, Internetverbindungen, Netzwerke, Firewalls, VPN-Verbindungen, DNS-Dienste und sonstigen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereit, hält sie funktionsfähig und sichert sie angemessen ab. Weitere Systemvoraussetzungen ergeben sich ausschließlich aus der wirksam einbezogenen Leistungsbeschreibung oder Systemvoraussetzungsliste. Eine individuelle Anpassung an besondere Bedürfnisse, betriebliche Abläufe oder IT-Umgebungen des Vertragspartners ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform geschuldet.
  4. A 3.4Die Nutzung ist auf die im Paket vereinbarten Anzahl von Nutzern, Speicher- und sonstigen Nutzungsgrenzen beschränkt. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen oder außerhalb des eigenen Unternehmens ist nicht zulässig. Nutzer erwerben keine eigenen Vertragsrechte. Ihre Handlungen und Unterlassungen werden dem Vertragspartner zugerechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. A 3.5Der Vertragspartner kann die Zahl der berechtigten Nutzer innerhalb der für das gebuchte Paket geltenden Grenzen erhöhen. Die Erhöhung wird mit der technischen Freischaltung wirksam.
  6. A 3.6Die Auswahl, Autorisierung, Anlage, Verwaltung und unverzügliche Deaktivierung der Nutzer obliegt dem Vertragspartner. Er hat Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und den Plattformbetreiber unverzüglich über konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung, einen Verlust von Zugangsdaten oder eine sonstige Sicherheitsbeeinträchtigung zu informieren. Die Verantwortung des Plattformbetreibers für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der von ihm betriebenen Plattform bleibt unberührt.
  7. A 3.7Die Nutzung richtet sich nach dieser Ziffer A, den Nutzungsbedingungen der Ziffer B und den weiteren wirksam einbezogenen Vertragsunterlagen. Individuelle Vereinbarungen und die Bestellbestätigung gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser Ziffer A und der Ziffer B vor.
  8. A 3.8Nach Vertragsschluss entwickelte oder technisch verfügbar gemachte Zusatzfunktionen, Module, Schnittstellen, Nutzerkontingente, Speicherleistungen oder sonstige Leistungen werden nicht automatisch Vertragsbestandteil. Eine freiwillige, probeweise oder unentgeltliche Bereitstellung begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Aufnahme in das gebuchte Paket. Dies gilt nicht, soweit die betreffende Funktion zur Aufrechterhaltung des ausdrücklich vereinbarten wesentlichen Funktionsumfangs erforderlich ist und nicht durch eine funktional gleichwertige Lösung ersetzt wird.
  9. A 3.9Der Plattformbetreiber darf die Plattform, ihre technischen Komponenten, Schnittstellen und Betriebsumgebung aus Sicherheits-, Stabilitäts-, Kompatibilitäts-, Leistungs- oder Wirtschaftlichkeitsgründen, zur Fehlerbehebung, zur Umsetzung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen oder aufgrund technischer Entwicklungen ändern, aktualisieren, weiterentwickeln oder durch technisch gleichwertige Komponenten ersetzen. Dies kann insbesondere die technische Architektur, Hostingumgebung, Datenbankstruktur, Drittkomponenten und Benutzeroberfläche betreffen. Die berechtigten Interessen des Vertragspartners werden dabei angemessen berücksichtigt.
  10. A 3.10Der Plattformbetreiber darf den Zugang des Vertragspartners oder einzelner Nutzer vorübergehend einschränken oder sperren sowie einzelne Inhalte entfernen, sperren oder technisch unzugänglich machen, soweit dies zur Durchsetzung der Rechte nach Ziffer A.15 erforderlich ist. Bei akuter Gefahr für Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit, unbefugtem Zugriff, erheblichem Missbrauch oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung darf die Maßnahme ohne vorherige Ankündigung oder Fristsetzung erfolgen. Sie ist, soweit zumutbar, auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu beschränken. Rechte zur außerordentlichen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
  11. A 3.11Eine dauerhafte Sperrung des gesamten Zugangs erfolgt grundsätzlich nur bei Vertragsbeendigung oder aus einem wichtigen Grund zur außerordentlichen Vertragsbeendigung. Eine vorübergehende Sperrung lässt die Zahlungspflichten des Vertragspartners grundsätzlich unberührt, soweit sie auf einem von ihm zu vertretenden Grund beruht. Gesetzliche Minderungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
  12. A 3.12Eine Überlassung oder Offenlegung des Quellcodes, der Entwicklungsumgebung, der Build- oder Deployment-Konfiguration, interner technischer Dokumentation oder sonstiger Entwicklungsunterlagen wird nicht geschuldet. Dies gilt nicht für ausdrücklich geschuldete Dokumentationen, Exportfunktionen oder Schnittstellen.
  13. A 3.13Der Plattformbetreiber trifft zum Schutz der Plattform und der darin verarbeiteten Daten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem jeweils geltenden Stand der Technik. Umfang und Ausgestaltung richten sich insbesondere nach Schutzbedarf, technischer Entwicklung, wirtschaftlicher Zumutbarkeit und vereinbartem Leistungsumfang. Eine bestimmte Sicherheitsstufe, Zertifizierung, Ausfallsicherheit oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet.
  14. A 3.14Eine über die ausdrücklich vereinbarte Speicherung, Verarbeitung, Sicherung und Herausgabe hinausgehende Verwahrung oder Archivierung wird nicht geschuldet. Insbesondere besteht keine Pflicht zur revisionssicheren, dauerhaften oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten geeigneten Archivierung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Backups werden nach dem internen Sicherungs- und Wiederherstellungskonzept des Plattformbetreibers erstellt und dienen vorrangig der technischen Wiederherstellung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Sicherungsintervall, eine bestimmte Aufbewahrungsdauer oder Wiederherstellungszeit besteht nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung.
  15. A 3.15Rechte des Vertragspartners, seiner Nutzer und sonstiger Rechteinhaber an eingestellten oder im Auftrag des Vertragspartners verarbeiteten Inhalten bleiben unberührt. Der Plattformbetreiber erwirbt daran kein Eigentum. Nutzungsrechte richten sich nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung, insbesondere zu Datenverarbeitung, KI-Funktionen und Nutzungsrechten.
  16. A 3.16Während der Vertragslaufzeit kann der Vertragspartner exportierbare Inhalte über die vorgesehenen Exportfunktionen exportieren, soweit diese Bestandteil des gebuchten Pakets sind.

A 4. Leistungen, KI-Funktionen, Verfügbarkeit, Support und höhere Gewalt

  1. A 4.1Die Plattform bietet unter anderem softwarebasierte Unterstützung bei Kalkulation und Einkauf im Bau- und Elektrohandwerk. Der mögliche Leistungsumfang umfasst insbesondere den Import von Leistungsverzeichnissen, Lieferantenanfragen, das Einlesen von Angebotsrückläufern, Preisspiegel, Kalkulationsfunktionen sowie Exporte, insbesondere in den Formaten Excel, GAEB und UGL. Je nach Paket können weitere oder KI-gestützte Funktionen enthalten sein. Die Aufzählung begründet keinen Anspruch auf sämtliche genannten Funktionen.
  2. A 4.2Der konkret geschuldete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Bestellbestätigung und der wirksam einbezogenen Leistungsbeschreibung. Werbematerialien, Präsentationen, öffentliche Produktbeschreibungen oder sonstige nicht einbezogene Unterlagen begründen keine zusätzlichen Leistungspflichten, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien. Eine bestimmte Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten betrieblichen Zweck wird nicht geschuldet.
  3. A 4.3KI-Funktionen werden in der Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesen. Der Vertragspartner kann sie mandantenweit deaktivieren. Die Deaktivierung kann dazu führen, dass einzelne Funktionen oder Verarbeitungsschritte nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
  4. A 4.4Bei Nutzung von KI-Funktionen können Eingaben und verarbeitete Daten, insbesondere Leistungsverzeichnisse, Angebotsdaten, Texte und sonstige Inhalte, an vom Plattformbetreiber eingesetzte externe KI-Anbieter übermittelt und dort verarbeitet werden. Dies erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Erbringung, Aufrechterhaltung, Absicherung und technischen Weiterentwicklung der jeweiligen KI-Funktion sowie nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen und Datenschutzunterlagen. Datenschutzrechtliche Rollen, Weisungen, Garantien und eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO (s. A. 18.2) werden gesondert geregelt.
  5. A 4.5Der Vertragspartner darf nur Daten eingeben oder eingeben lassen, deren Verarbeitung und Übermittlung hierfür zulässig ist. Er stellt insbesondere erforderliche Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Informationen und Berechtigungen sicher und berücksichtigt Rechte Dritter, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten. Soweit nicht anders vereinbart, steuert der Vertragspartner die Nutzung der KI-Funktionen in seinem Verantwortungsbereich und informiert seine Nutzer angemessen.
  6. A 4.6KI-Ergebnisse werden als KI-generiert oder KI-unterstützt gekennzeichnet und, soweit technisch vorgesehen, nicht automatisch verbindlich übernommen. Sie sind unverbindliche Vorschläge und können unvollständig, unrichtig, missverständlich, veraltet, uneindeutig oder ungeeignet sein. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Einzigartigkeit, Rechtefreiheit, rechtliche Zulässigkeit, technische Fehlerfreiheit oder Verwertbarkeit für einen bestimmten Zweck. Der Vertragspartner und seine Nutzer haben KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung, Übernahme, Weitergabe oder sonstigen Verwertung fachlich, tatsächlich und rechtlich zu prüfen. Die Pflichten nach Ziffer B.1 bleiben unberührt.
  7. A 4.7Der Plattformbetreiber sichert die auf der Plattform gespeicherten Daten grundsätzlich einmal täglich nach seinem internen Sicherungs- und Wiederherstellungskonzept. Bei Buchung einer entsprechenden Zusatzoption wird zusätzlich eine verschlüsselte Sicherung an einem räumlich getrennten Standort erstellt. Die Sicherungen dienen der technischen Wiederherstellung und stellen keine dauerhafte oder revisionssichere Archivierung dar. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Daten, Dateien oder Datenstände besteht nur, soweit dies technisch möglich und ausdrücklich vereinbart ist.
  8. A 4.8Der Vertragspartner kann exportierbare Inhalte während der Vertragslaufzeit jederzeit manuell exportieren. Der Export kann den technischen, mengenmäßigen oder formatbezogenen Beschränkungen des gebuchten Pakets, der Leistungsbeschreibung oder der Exportfunktion unterliegen.
  9. A 4.9Der Plattformbetreiber stellt am Übergabepunkt eine monatliche Verfügbarkeit der Plattform von 98 % sicher. Übergabepunkt ist der technische Ausgang des vom Plattformbetreiber oder seinem Hostinganbieter betriebenen Rechenzentrums in das öffentliche Internet. Nicht zum Verantwortungsbereich des Plattformbetreibers gehören insbesondere das öffentliche Internet außerhalb dieses Ausgangs, Telekommunikations- und Netzinfrastrukturen Dritter, das Netzwerk des Vertragspartners, Kunden-LANs, Endgeräte, Betriebssysteme, Browser, Firewalls, VPN-Verbindungen, DNS-Dienste sowie sonstige technische Einrichtungen außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
  10. A 4.10Die Verfügbarkeit wird als Monatsmittel berechnet. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Zeiten geplanter oder zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartung, erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen, Maßnahmen zur Abwehr oder Behebung von Angriffen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Plattformbetreibers, höherer Gewalt und sonstiger vom Plattformbetreiber nicht zu vertretender Ereignisse. Dies gilt nicht, soweit die betreffende Beeinträchtigung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.
  11. A 4.11Der Plattformbetreiber darf den Zugang zur Durchführung geplanter Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken oder unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten werden grundsätzlich mindestens 24 Stunden vorher angekündigt, sofern dies nach den Umständen zumutbar ist, und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Wartungsarbeiten können insbesondere samstags und sonntags zwischen 00:00 Uhr und 07:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit erfolgen. Eine starre monatliche Obergrenze besteht nicht, sofern Anlass, Umfang und Dauer angemessen sind und der wesentliche Funktionsumfang nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
  12. A 4.12Außerplanmäßige Wartungsarbeiten sowie Sicherheits- und Abwehrmaßnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit erforderlich ist. Der Plattformbetreiber informiert den Vertragspartner hierüber nachträglich, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  13. A 4.13Der Plattformbetreiber bietet Support per E-Mail montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit an, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Plattformbetreibers. Supportanfragen sind an info@lv-pilot.com zu richten. Der Support umfasst die Entgegennahme und Bearbeitung von Nutzungsfragen sowie gemeldeten Störungen im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs.
  14. A 4.14Die Reaktionsfrist beträgt grundsätzlich zwei Werktage, bei betriebsverhindernden Störungen acht Supportstunden. Sie bezeichnet ausschließlich den Beginn der Bearbeitung und keine Frist zur vollständigen Fehlerbehebung oder Wiederherstellung eines bestimmten Leistungszustands. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Beschreibung der Störung unter Angabe des betroffenen Nutzers, der betroffenen Funktion und des Auftretenszeitpunkts sowie die erforderliche Mitwirkung des Vertragspartners. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
  15. A 4.15Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes, keiner Partei zurechenbares und auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das die Leistungserbringung des Plattformbetreibers ganz oder teilweise verhindert oder wesentlich erschwert. Hierzu zählen insbesondere Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikane, Feuer, Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Aufruhr, Terrorakte, Embargos, Boykottaufrufe, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Arbeitskämpfe sowie erhebliche, vom Plattformbetreiber nicht zu vertretende Störungen von Vorleistungen oder Infrastrukturen Dritter.
  16. A 4.16Soweit höhere Gewalt die Leistungserbringung beeinträchtigt, ist der Plattformbetreiber für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung von den betroffenen Leistungspflichten befreit. Er informiert den Vertragspartner über wesentliche Leistungshindernisse innerhalb angemessener Zeit, soweit dies möglich und zumutbar ist, und begrenzt deren Auswirkungen im Rahmen des Zumutbaren. Eine Befreiung tritt nicht ein, soweit die Leistung trotz des Ereignisses mit zumutbarem Aufwand erbracht werden kann oder die Beeinträchtigung vom Plattformbetreiber zu vertreten ist.
  17. A 4.17Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage an und ist eine vertragsgemäße Leistungserbringung deshalb dauerhaft oder auf nicht absehbare Zeit unmöglich, können beide Parteien den von der Beeinträchtigung betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt. Für Zeiträume, in denen die geschuldete Hauptleistung wegen höherer Gewalt nicht erbracht werden kann, gelten die gesetzlichen Regelungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

A 5. Registrierung und Vertragsschluss

  1. A 5.1Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung des Vertragspartners erforderlich. Hierzu sind vom Vertragspartner folgende Daten anzugeben:
  2. a)Firmenname inkl. Rechtsformzusatz
  3. b)Vollständige ladungsfähige Firmenadresse
  4. c)Valide E-Mail-Adresse
  5. d)Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten
  6. e)Vor- und Nachname des Bestellers
  7. A 5.2Danach erhält er an seine E-Mail-Adresse eine Verifizierungsmail mit einem zeitlich beschränkt gültigen Link. Zum Fortfahren im Registrierungsprozess muss dieser Verifizierungslink innerhalb des Gültigkeitszeitraums angeklickt werden. Danach kann die vollständige Registrierung fortgesetzt werden. Hierzu muss der Vertragspartner ein selbst gewähltes, sicheres Passwort, das der Passwortrichtlinie entspricht, eingeben.
  8. A 5.3Der Besteller erklärt mit Absendung seiner Registrierung, dass er volljährig ist und Vertretungsmacht vom Vertragspartner besitzt, um den kostenpflichtigen Vertrag mit dem Plattformbetreiber wirksam im Namen des Vertragspartners abzuschließen.
  9. A 5.4Nach der erfolgreichen Registrierung kann sich der Vertragspartner an der Plattform anmelden und die Plattform administrieren.
  10. A 5.5Die Darstellungen der verfügbaren Produkte stellen verbindliche Angebote des Plattformbetreibers dar. Der Vertragspartner nimmt dieses Angebot verbindlich an, indem er auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt.
  11. A 5.6Anschließend wird er zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet, um die Zahlung zu veranlassen.
  12. A 5.7Der Vertragspartner erhält anschließend den Vertragstext an seine E-Mail-Adresse geschickt.
  13. A 5.8Alternativ zum vorbeschriebenen Online-Vertragsschluss kann der Plattformbetreiber den Vertrag auch per Auftragsformulare schließen. Dazu erhält der Vertragspartner die Vertragsunterlagen in Textform zugesendet. Dies stellt das rechtlich verbindliche Angebot dar, welches vom Vertragspartner innerhalb von fünf Werktagen in Textform angenommen werden kann. Mit Eingang der Annahmeerklärung beim Plattformbetreiber ist der Vertrag wirksam geschlossen.

A 6. Kosten, Zahlungsbedingungen, Preisanpassungen, Aufrechnung

  1. A 6.1Es gelten die Preise des gewählten Pakets gemäß Angebot bzw. der unter https://lv-pilot.com/leistungsbeschreibung abrufbaren Leistungsbeschreibung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. A 6.2Die Nutzung der Plattform wird als monatliche Pauschale je gewähltem Paket monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist mit Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch zum Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
  3. A 6.3Neben der monatlichen Pauschale nach Ziffer A 6.2 wird für die erstmalige Einrichtung und Konfiguration der Plattform eine einmalige Einrichtungspauschale nach Aufwand berechnet. Umfang und voraussichtlicher Zeitaufwand dieser Onboarding-Leistungen (insbesondere Einrichtung von Katalogen, Kalkulationsaufschlägen und E‑Mail‑Postfächern) ergeben sich aus dem Angebot. Die Einrichtungspauschale wird nach Abschluss der Onboarding-Leistungen oder - soweit vereinbart - mit Beginn des ersten Abrechnungszeitraums fällig.
  4. A 6.4Die Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin abgewickelt. Dort stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung.
  5. A 6.5Für den Eintritt des Verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  6. A 6.6Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (im pdf-Format) an die vom Vertragspartner angegebene und aktuell zu haltende E-Mail-Adresse. Der Plattformbetreiber ist darüber hinaus berechtigt, für Umsätze, für die die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen auszustellen und zu übermitteln. Zulässige Formate können insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD sein. Der Vertragspartner stellt sicher, dass er elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten und gesetzeskonform aufbewahren kann, und hat eine geeignete Empfangsadresse sowie alle für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben, insbesondere seine vollständige Firmierung, ladungsfähige Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls eine Leitweg-ID, mitzuteilen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
  7. A 6.7Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten ändern. Maßgeblich sind insbesondere Kosten für LLM- und sonstige Drittanbieter, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur, Personal, Verwaltung, Vertrieb, Marketing, Miete, externe Dienstleister, Finanzierung, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Preisänderung ist dem Vertragspartner mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitzuteilen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 6 % kann der Vertragspartner den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Im Übrigen bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
  8. A 6.8Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Dies gilt nicht für Forderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit demselben Vertragsverhältnis stehen; mit solchen Forderungen ist die Aufrechnung auch zulässig, wenn sie bestritten, aber entscheidungsreif sind.

A 7. Vertragsdauer, Kündigung

  1. A 7.1Der Vertrag beginnt mit der Gewährung des Zugangs zur Plattform. Er wird für die vereinbarte Erstlaufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.
  2. A 7.2Während der Erstlaufzeit und jeder Verlängerungslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung mit Wirkung vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Erstlaufzeit und jeder weiteren Verlängerungslaufzeit bleibt zulässig.
  3. A 7.3Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Soweit der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung liegt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist zulässig.
  4. A 7.4Ein wichtiger Grund für den Plattformbetreiber liegt insbesondere vor, wenn:
  5. a)der Vertragspartner oder ein Nutzer wesentlich gegen diese AGNB Cloud oder sonstige Pflichten verstößt;
  6. b)der Vertragspartner zahlungsunfähig oder überschuldet ist;
  7. c)der Vertragspartner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder ein entsprechender Antrag gestellt wird, soweit gesetzlich zulässig;
  8. d)der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist und trotz angemessener Fristsetzung nicht leistet;
  9. e)der Vertragspartner oder ein Nutzer die Plattform rechtswidrig, missbräuchlich oder entgegen den Sicherheits- oder Nutzungsanforderungen verwendet.
  10. A 7.5Auf folgende vertragliche Sonderkündigungsrechte wird verwiesen:
  11. a)Erhöhung der Vergütung in Ziffer A 6.12;
  12. b)Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs in Ziffer A 12.2;
  13. c)Dauerhafte Zugangssperrung in Ziffer A 15;
  14. d)Vertragsübertragung in Ziffer A 17.4;
  15. A 7.6Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen an die Mailadresse info@lv-pilot.com
  16. A 7.7Mit Beendigung des Vertrags ist der Plattformbetreiber berechtigt, sämtliche Zugänge des Vertragspartners und der Nutzer zu sperren. Die vom Vertragspartner in die Plattform eingestellten Daten und Inhalte werden nach Ablauf von 30 Tagen ab Vertragsende endgültig gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine längere Aufbewahrung ausdrücklich vereinbart wurde.
  17. A 7.8Der Plattformbetreiber stellt dem Vertragspartner nach Vertragsende für einen Zeitraum von 30 Tagen einen Export der bei ihm gespeicherten Vertrags- und Nutzdaten in einem marktüblichen Format zum Download bereit. Der Vertragspartner ist für die rechtzeitige Sicherung und weitere Verarbeitung seiner Daten verantwortlich. Nach Ablauf dieser Frist darf der Plattformbetreiber die Inhalte löschen, soweit keine gesetzlichen, behördlichen, beweissichernden oder sonstigen zwingenden Gründe entgegenstehen.
  18. A 7.9Nach Vertragsende ist jede weitere Nutzung der Plattform durch den Vertragspartner oder Nutzer unzulässig. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Vergütungsansprüche bleibt unberührt.

A 8. Änderungsvorbehalt

  1. A 8.1Der Plattformbetreiber darf diese AGNB Cloud mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Beseitigung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke, zur Anpassung an zwingendes Recht, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder eine verbindliche Behördenentscheidung, aus technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen oder zur Umsetzung einer Änderung, Erweiterung oder Einstellung von Funktionen und Diensten erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist. Änderungen dürfen das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich zulasten des Vertragspartners verändern; Änderungen der Vergütung richten sich ausschließlich nach Ziffer A 6.4.
  2. A 8.2Rein redaktionelle, klarstellende, technisch oder prozessual bedingte Änderungen sowie Änderungen, die für den Vertragspartner ausschließlich vorteilhaft sind, werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt und gelten mit ihrer Veröffentlichung beziehungsweise dem mitgeteilten Zeitpunkt. Ein Widerspruchsrecht besteht insoweit nicht.
  3. A 8.3Andere Änderungen werden dem Vertragspartner mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform angeboten. Die Mitteilung enthält einen verständlichen Hinweis auf die Änderungen, den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Ausbleibens eines Widerspruchs. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
  4. A 8.4Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen der wesentlichen Vertragsinhalte, der vereinbarten Hauptleistungspflichten oder für Änderungen, die das Vertragsgefüge insgesamt wesentlich umgestalten oder das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zulasten des Vertragspartners verschieben.
  5. A 8.5Der Vertragspartner kann den von der Änderung betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Preisanpassungsregelung nach Ziffer A 6.4 bleiben unberührt.

A 9. Pflichten des Vertragspartners

  1. A 9.1Der Vertragspartner benennt einen fachlich zuständigen Ansprechpartner und hält seine Stamm-, Kontakt- und Zahlungsdaten jederzeit vollständig, richtig und aktuell. Änderungen sind unverzüglich im Adminbereich zu aktualisieren oder dem Plattformbetreiber in Textform mitzuteilen. Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.
  2. A 9.2Der Vertragspartner stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse funktionsfähig ist und sämtliche Mitteilungen des Plattformbetreibers, insbesondere bei Verwendung von Spam-Filtern, empfangen werden können.
  3. A 9.3Der Vertragspartner gewährt ausschließlich solchen Nutzern Zugang zur Plattform, die zur Einhaltung dieser AGNB Cloud sowie der Allgemeinen Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer B. verpflichtet wurden. Er hat die Nutzer angemessen zu unterweisen und die Einhaltung zu überwachen. Handlungen der Nutzer werden dem Vertragspartner zugerechnet, soweit gesetzlich zulässig.
  4. A 9.4Fehler, Störungen oder Sicherheitsvorfälle hat der Vertragspartner dem Plattformbetreiber unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung sowie sämtlichen zur Analyse und Behebung erforderlichen Informationen, insbesondere Fehlermeldungen und Protokollen, mitzuteilen.
  5. A 9.5Der Vertragspartner ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Datensicherung des Plattformbetreibers entbindet ihn nicht von der Pflicht, zusätzliche Sicherungskopien anzulegen, soweit dies für seine Nutzung erforderlich oder angemessen ist.
  6. A 9.6Zugangsdaten sind geheim zu halten, sicher aufzubewahren und dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht oder überlassen werden. Der Vertragspartner haftet, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche unter seinem Benutzerkonto vorgenommenen Handlungen, es sei denn, er weist nach, dass er den Missbrauch nicht zu vertreten hat. Den Verdacht einer Kenntniserlangung durch Unbefugte oder eines Missbrauchs hat er dem Plattformbetreiber unverzüglich in Textform mitzuteilen und den Zugang erforderlichenfalls unverzüglich zu sperren.
  7. A 9.7Der Vertragspartner erfüllt eigenverantwortlich sämtliche ihn treffenden gesetzlichen Informations-, Transparenz- und Kennzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung, Verarbeitung oder Weitergabe KI-generierter Inhalte, einschließlich künftig in Kraft tretender Verpflichtungen. Dies gilt insbesondere für die jeweils anwendbaren Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689.

A 10. Referenzhinweise

Der Vertragspartner gestattet dem Plattformbetreiber, seinen Unternehmensnamen, seine Firma und sein Logo unentgeltlich, nicht ausschließlich, weltweit und zeitlich unbeschränkt auf eigenen Werbe- und Kommunikationsmedien, insbesondere auf Websites, zur Darstellung der bestehenden oder beendeten Geschäftsbeziehung zu verwenden. Der Vertragspartner versichert, hierzu berechtigt zu sein und räumt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Gestattung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden; bereits veröffentlichte Materialien müssen nicht unverzüglich entfernt oder geändert werden.

A 11. Nutzungsrechtseinräumung an den Vertragspartner

  1. A 11.1Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Überlassung der Plattform oder sonstiger Software auf Datenträgern oder zur dauerhaften Speicherung erfolgt nicht.
  2. A 11.2Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Kosten räumt der Plattformbetreiber dem Vertragspartner für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, weltweites und auf das Unternehmen des Vertragspartners beschränktes Nutzungsrecht ein, die jeweils aktuelle Version der Plattform ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und durch die vereinbarten Nutzer zu nutzen. Die Nutzung ist ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Überlassung an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, Untervermietung oder Unterlizenzierung, ist untersagt, soweit sie nicht zwingend gesetzlich gestattet ist.
  3. A 11.3Das Nutzungsrecht endet automatisch mit Beendigung des Vertrags; ein Anspruch auf Überlassung, Herausgabe oder dauerhafte Nutzung einer bestimmten Version besteht nicht.

A 12. Gewährleistung des Plattformbetreibers

  1. A 12.1Der Plattformbetreiber stellt die Plattform während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der vereinbarten Beschaffenheit bereit. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 536 ff. BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung des Plattformbetreibers für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen; eine Haftung für vom Plattformbetreiber zu vertretende Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
  2. A 12.2Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Der Plattformbetreiber ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Eine Kündigung des Vertragspartners wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass der Vertragspartner dem Plattformbetreiber zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
  3. A 12.3Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit von durch die Plattform oder Drittanbieter-LLM erzeugten Inhalten. Die Nutzung solcher Inhalte erfolgt nach Maßgabe der Hinweise zu den Grenzen und Risiken der KI-Nutzung in Ziffer B 3.
  4. A 12.4Keine Gewährleistung besteht für die Verfügbarkeit, Stabilität, Leistungsfähigkeit, Dimensionierung oder Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses und der Systeme des Vertragspartners. Diese Umstände liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Plattformbetreibers. Als Leistungsort gilt gemäß Ziffer A 3.1 der Zugangspunkt des Rechenzentrums des Plattformbetreibers.
  5. A 12.5Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche nach § 536a Abs. 1 BGB, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsregelungen nach A. 13. bleiben unberührt.

A 13. Haftung des Plattformbetreibers

  1. A 13.1Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Plattformbetreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. A 13.2Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Plattformbetreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. A 13.3Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
  4. A 13.4Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nicht, soweit der Vertragspartner den Schaden durch eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung hätte vermeiden können. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang des Plattformbetreibers gehört. Ein Mitverschulden des Vertragspartners wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

A 14. Haftungsfreistellung

  1. A 14.1Der Vertragspartner stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Vertragspartner oder seinen Nutzern zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder auf rechtswidrigen Nutzereingaben beruhen, insbesondere wegen Verletzung von Schutzrechten, Urheberrechten, Marken- und Kennzeichenrechten, Geschmacksmusterrechten, Persönlichkeitsrechten oder Datenschutzrechten.
  2. A 14.2Der Vertragspartner übernimmt außerdem die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie sonstige erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung. Der Plattformbetreiber informiert den Vertragspartner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm – soweit zumutbar – die Rechtsverteidigung. Der Plattformbetreiber darf den Anspruch ohne Zustimmung des Vertragspartners anerkennen oder vergleichen, wenn dies zur Abwendung weiterer Nachteile erforderlich ist.
  3. A 14.3Die Freistellung setzt voraus, dass der Plattformbetreiber den Vertragspartner unverzüglich informiert, ihn angemessen unterstützt und ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis abgibt oder einen Vergleich schließt, sofern dies nicht zur Schadensabwendung erforderlich ist. Sie entfällt, soweit der Plattformbetreiber die Rechtsverletzung allein zu vertreten hat.
  4. A 14.4Die Freistellungsansprüche bestehen unabhängig von weitergehenden Schadensersatzansprüchen.

A 15. Sperrung des Zugangs, Löschung von Inhalten

  1. A 15.1Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese AGNB Cloud, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen Rechte Dritter darf der Plattformbetreiber den Zugang des Vertragspartners oder einzelner Nutzer zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend und, bei fortgesetztem oder schwerwiegendem Verstoß, dauerhaft sperren sowie betroffene Inhalte entfernen oder sperren. Eine Sperrung lässt die Vergütungspflicht nach Ziffer A. 6 unberührt.
  2. A 15.2Der Plattformbetreiber informiert den Vertragspartner grundsätzlich per E-Mail über die Maßnahme, deren Gründe und – sofern die Dringlichkeit nicht entgegensteht – die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei nicht dringlichen Verstößen setzt er eine angemessene Frist zur Abhilfe. Nach fruchtlosem Fristablauf darf er die Sperrung aufrechterhalten, den Zugang dauerhaft sperren, betroffene Inhalte selbst entfernen oder sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen. Bei schwerwiegenden oder dringenden Verstößen sowie zur Abwehr von Schäden, Rechtsverletzungen oder behördlichen Maßnahmen sind Maßnahmen ohne vorherige Fristsetzung zulässig.
  3. A 15.3Der Plattformbetreiber entscheidet über Sperrungen und Inhaltsmaßnahmen nach sachlichen Kriterien und berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Vertragspartners. Eine Aufhebung oder Wiederherstellung erfolgt nur, wenn der maßgebliche Verstoß nachweislich entfallen ist; ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht, wenn gesetzliche, behördliche oder berechtigte Interessen Dritter entgegenstehen.
  4. A 15.4Die gesetzlichen Pflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten und Hostingdiensten, insbesondere nach den Artikeln 14 bis 17 der Verordnung (EU) 2022/2065, bleiben unberührt.

A 16. Datenschutz, Geheimhaltung

  1. A 16.1Der Plattformbetreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners und seiner Nutzer zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Details entnehmen Sie der Datenschutzinformation unter www.lv-pilot.com
  2. A 16.2Sofern zwischen den Parteien eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, verpflichten sich die Parteien, einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der die Anforderungen des Art. 28 DSGVO erfüllt.
  3. A 16.3Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Plattformbetreiber vertraulich zu behandeln sind insb. die Daten des Vertragspartners, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen.

Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

  • a)ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;
  • b)der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;
  • c)der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurde, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
    1. A 16.4Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber - gleich zu welchem Zweck - verwenden. Sie werden die vertraulichen Informationen (i) auch unternehmensintern nur denjenigen Personen übermitteln, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigen, (ii) angemessen, d.h. auf dem jeweiligen erprobten Stand der Technik, im Wege technisch-organisatorischer Maßnahmen gegen Wahrnehmung durch Unbefugte schützen.
    2. A 16.5Die Verpflichtungen nach A 16.4 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach A 16.3 nicht nachgewiesen ist.

    A 17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragsübertragung

    1. A 17.1Für diesen Vertrag zwischen dem Plattformbetreiber und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts.
    2. A 17.2Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Plattformbetreibers an Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
    3. A 17.3Ist der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Plattformbetreibers. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
    4. A 17.4Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Der Plattformbetreiber wird den Vertragspartner über eine solche Übertragung vier (4) Wochen vor der Übertragung in Textform informieren. In dieser Mitteilung nimmt der Plattformbetreiber alle erforderlichen Informationen auf, damit der Vertragspartner vollständig über Identität und weitere Nutzungsmöglichkeit unterrichtet ist. Sofern durch den Übertrag des Vertrags wesentliche Nachteile für den Vertragspartner zu befürchten sind, steht diesem das Recht zu, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsübertragung außerordentlich zu kündigen.

    B 1. Nutzerpflichten

    Der Nutzer darf die Plattform nur unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

    1. B 1.1KI-Ausgaben eigenverantwortlich zu prüfen und vor ihrer Nutzung, Weitergabe oder Umsetzung auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein und ersetzen keine fachliche, rechtliche oder sonstige erforderliche Prüfung. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung der KI-Ausgaben und für sämtliche darauf beruhenden Entscheidungen und Maßnahmen;
    2. B 1.2eine angemessene menschliche Kontrolle sicherzustellen und KI-generierte Entscheidungen, Inhalte oder Empfehlungen nicht ungeprüft zu übernehmen oder automatisiert umzusetzen. Der Nutzer muss jederzeit die Möglichkeit haben, KI-Anwendungen zu beenden und über die Verwendung oder Umsetzung von KI-Ausgaben zu entscheiden. Diese Regelung berücksichtigt insbesondere die Anforderungen an die menschliche Aufsicht nach der Verordnung (EU) 2024/1689.
    3. B 1.3nur solche Inhalte als Eingabe zu übermitteln, deren Nutzung und Übermittlung für den jeweiligen Zweck rechtlich zulässig ist. Insbesondere dürfen urheberrechtlich, geheimhaltungsrechtlich, datenschutzrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte nur verwendet werden, wenn hierfür die erforderlichen Rechte, Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen. Urheberrechtliche Schutzrechte an der Datenbank und den Inhalten der Plattform sind zu beachten.
    4. B 1.4wahrheitsgemäße und vollständige Profilangaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit unverzüglich zu aktualisieren. Für die Angaben und deren Richtigkeit ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich;
    5. B 1.5eine funktionsfähige E-Mail-Adresse zu hinterlegen und sicherzustellen, dass Nachrichten der Plattform, insbesondere durch geeignete Einstellungen von Spam-Filtern, empfangen werden können;
    6. B 1.6Zugangsdaten geheim zu halten, sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Nutzer hat den Plattformbetreiber unverzüglich über einen Verlust, eine unbefugte Nutzung oder einen sonstigen Missbrauch zu informieren und die Zugangsdaten zu ändern. Der Nutzer ist für Aktivitäten über sein Nutzerkonto verantwortlich, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat;
    7. B 1.7die Plattform, ihre Datenbank und ihre Inhalte nicht rechtswidrig zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, auszuwerten oder anderweitig zu nutzen, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt oder vom jeweiligen Rechteinhaber gestattet ist.

    B 2. Verbotene Nutzungen

    Der Nutzer darf die Plattform und ihre Inhalte ausschließlich im vertraglich eingeräumten Umfang nutzen. Untersagt sind insbesondere:

    1. B 2.1Vermietung, Verleih, Leasing, Verkauf, Weiterverkauf, Vertrieb, Übertragung oder sonstige Weitergabe der Plattform, des Zugangs oder eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte; ausgenommen ist die Nutzung durch ordnungsgemäß registrierte Nutzer desselben Unternehmens im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs;
    2. B 2.2die Nutzung zur Entwicklung, zum Betrieb oder zur Vermarktung von Leistungen, Produkten oder Systemen mit gleichen oder im Wesentlichen vergleichbaren Funktionen;
    3. B 2.3die Aktivierung oder Nutzung nicht freigeschalteter Funktionen sowie die Gewährung des Zugangs an nicht autorisierte Personen;
    4. B 2.4jede Veränderung, Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Dekompilierung, Untersuchung oder sonstige Analyse des Quellcodes, der Algorithmen oder sonstiger Bestandteile der Plattform, einschließlich Reverse-Engineering, soweit dies nicht zwingend gesetzlich gestattet ist, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG;
    5. B 2.5die Entfernung, Veränderung oder Umgehung von Schutzmaßnahmen, Zugangskontrollen, Kopierschutz- oder Digital-Rights-Management-Funktionen sowie von Hinweisen auf Rechte des Plattformbetreibers;
    6. B 2.6das Hochladen, Erstellen, Verarbeiten oder Verbreiten von Inhalten, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen oder hierzu geeignet sind, insbesondere gegen straf-, wettbewerbs-, jugendschutz-, datenschutz-, urheber-, marken-, patent-, geschäftsgeheimnis- oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften;
    7. B 2.7insbesondere Inhalte, die Rassismus, Extremismus, Gewaltverherrlichung, Aufrufe oder Anstiftungen zu Straftaten, Drohungen, Hass, Diskriminierung, Belästigung, Verleumdung, üble Nachrede, sexuelle Belästigung, Pornografie, grob anstößige oder obszöne Darstellungen, absichtliche Täuschung, Betrug, Desinformation oder Deepfakes enthalten oder fördern;
    8. B 2.8Spam, unerwünschte Werbung oder vergleichbare Massensendungen an Nutzer oder Dritte;
    9. B 2.9Handlungen, die geeignet sind, die Plattform oder ihre technische Infrastruktur zu stören, zu überlasten, zu beschädigen oder ihre Sicherheit zu beeinträchtigen, insbesondere:
    10. –der Einsatz nicht ausdrücklich zugelassener Software, Skripte, Bots oder Datenbanken;
    11. –automatisiertes Auslesen, Scraping, Kopieren, Blockieren, Überschreiben oder Verändern von Daten oder Inhalten;
    12. –das Einbringen oder Verwenden von Schadsoftware, Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen;
    13. –übermäßige oder automatisierte Anfragen;
    14. –die Entwicklung, das Training oder die Optimierung eigener KI-Systeme oder KI-Modelle anhand der Plattform, ihrer Ausgaben oder Inhalte.

    Der Plattformbetreiber ist berechtigt, bei einem Verstoß Inhalte zu sperren oder zu löschen, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken und das Nutzerkonto zu sperren oder zu kündigen, soweit dies zur Beendigung oder Verhinderung des Verstoßes erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

    B 3. Grenzen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI)

    1. B 3.1Die Grenzen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) werden vom Nutzer bei der Benutzung der Plattform beachtet. Dazu zählen unter anderen, aber nicht abschließend:
    2. B 3.2Die KI generiert Inhalte oder trifft Entscheidungen, indem sie statistische Muster in den zugrunde liegenden Daten analysiert und häufig vorkommende Muster reproduziert. In der Regel entwickelt sie keine neuen Ideen oder Lösungen für reale Herausforderungen, da sie weder reale Objekte noch soziale Beziehungen versteht. Die Muster stammen aus Trainingsdaten, die oft aus dem Internet bezogen werden, ohne deren Kontext zu verstehen. Folglich können die Ergebnisse einer KI Fehler oder sogenannte Halluzinationen enthalten, was bedeutet, dass eine Antwort erfunden wird, die als wahrscheinlichste Reaktion auf die gestellte Frage erscheint. Wie hoch dieses Risiko ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie den für das Training verwendeten Daten, dem technischen Reifegrad und der Bedienung der KI.
    3. B 3.3Die KI verfügt möglicherweise nicht über aktuelles Wissen und kann auf falschen Daten trainiert worden sein könnte. Darüber hinaus könnten relevante Erkenntnisse, Ereignisse, Daten und Informationen für die gestellten Anfragen im KI-System noch nicht berücksichtigt worden sein.
    4. B 3.4KI kann den größeren Kontext einer Aufgabe oder Anfrage oft nicht vollständig begreifen. Dies kann zu unpassenden oder unvollständigen Antworten führen.
    5. B 3.5Es ist wichtig, eine kritische Haltung gegenüber den Ergebnissen von KI zu bewahren und diese durch menschliche Expertise zu validieren, um Überinterpretationen oder Missverständnisse zu vermeiden.
    6. B 3.6KI-Systeme können bestehende Vorurteile aus der Datengrundlage übernehmen und verstärken. Dies kann zu Diskriminierung oder ungleicher Behandlung führen. Es ist immer zu prüfen, ob die Ergebnisse potenziell voreingenommen sein könnten.
    7. B 3.7Beim Einsatz von KI können Transparenzprobleme auftreten. Oftmals sind die Entscheidungen der KI schwer nachvollziehbar, was besonders kritisch ist, wenn die KI auf verzerrten oder falschen Daten basiert und dadurch ungerechte oder falsche Entscheidungen verstärken kann. Die Komplexität vieler KI-Modelle erschwert es zusätzlich, ihre Funktionsweise vollständig zu verstehen und zu erklären.

    B 4. Sperrung des Zugangs, Löschung von Inhalten

    1. B 4.1Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht ist der Plattformbetreiber berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform sowie betroffene Inhalte vorübergehend zu sperren oder zu beschränken, soweit dies zur Verhinderung oder Beendigung des Verstoßes erforderlich ist. Eine Sperrung lässt die Vergütungspflicht unberührt.
    2. B 4.2Der Plattformbetreiber informiert den Nutzer grundsätzlich per E-Mail über die Maßnahme und fordert ihn, soweit nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar, unter angemessener Fristsetzung zur Abhilfe auf. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, insbesondere zur Abwehr einer Gefahr, zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben.
    3. B 4.3Kommt der Nutzer der Aufforderung nicht fristgerecht nach oder setzt er den Verstoß fort, ist der Plattformbetreiber berechtigt, den Zugang dauerhaft zu sperren oder das Nutzerkonto zu kündigen. Eine dauerhafte Sperrung kann nicht wiederhergestellt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. B 4.4Erlangt der Plattformbetreiber Kenntnis von rechtswidrigen oder nach diesen Nutzungsbedingungen unzulässigen Inhalten, ist er berechtigt, diese zu sperren, zu entfernen oder löschen zu lassen. Der Nutzer wird hierüber grundsätzlich informiert, sofern dem keine gesetzlichen, behördlichen oder schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Soweit erforderlich, kann der Plattformbetreiber die Maßnahmen ohne vorherige Aufforderung ergreifen.
    5. B 4.5Bei seinen Maßnahmen berücksichtigt der Plattformbetreiber die Umstände des Einzelfalls sowie die berechtigten Interessen und Rechte der Betroffenen. Gesetzliche Pflichten und behördliche Anordnungen bleiben unberührt.